Allgemeine Geschäftsbedingungen für Programm- und Auftragsfahrten
1. Vertragsabschluss
1.1. Anmeldung für Programmfahrten
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder via Internet getätigten Anmeldung durch das Reiseunternehmen entsteht zwischen Ihnen und Müllhaupt-Busbetrieb ein verbindliches Vertragsverhältnis. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) ein, wie für seine eigenen Verpflichtungen.
1.2. Vertragsverhältnis bei Auftragsfahrten
Bei Auftragsfahrten gilt das Vertragsverhältnis mit Erhalt der Auftragsbestätigung von Müllhaupt-Busbetrieb
1.3. Unsere Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung bzw. der Auftragsbestätigung. Sonderwünsche sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt worden sind. In der Ausschreibung bzw. der Auftragsbestätigung ist ebenfalls ersichtlich, ob innerhalb der Reise gebuchte Leistungen wie Mahlzeiten, Ausflüge, Eintritte, Führungen, Bahnen, Schiffe etc. im Preis inbegriffen oder zuzüglich sind.
Die Mehrwertsteuer ist bei unseren Programmfahrten in den Preisen inbegriffen. Dies gilt für sämtliche von uns in der Schweiz erbrachten Leistungen (Anteil Kilometer, Hotel, Mahlzeiten etc.) Bei Auftragsfahrten wird die Mehrwertsteuer gemäss Auftragsbestätigung geregelt.
Nicht inbegriffen in unseren Preisen sind Trinkgelder für Chauffeure, Reiseleiter, Hotel- und Restaurant-Personal. Eine nette und traditionelle Geste als Dank und Anerkennung für Dienste zu unregelmässigen Arbeitszeiten freut natürlich unsere Angestellten (... sind jedoch kein Muss).
1.4. Bezahlung
Die Preise für unsere Programmfahrten verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. REKA-Schecks oder ähnliche Zahlungsmittel werden nicht entgegen genommen.
2. Buchungsänderungen / Annullationen durch den Reisenden
2.1. Änderungen und Anpassungen von bereits gebuchten Fahraufträgen nehmen wir bis vor Abfahrt kostenlos entgegen. Diese Anpassungen (z.B. Routen, Abfahrts- und Ankunftszeiten) werden wir, sofern möglich, umsetzen.
2.2. Bei Annullationen / Stornierungen bis 60 Tage vor der Reise behalten wir uns vor, Bearbeitungsgebühren von bis zu CHF 150.- pro Person, höchstens jedoch CHF 200.- pro Fahrzeug zu erheben. Bei einem Rücktritt später als 60 Tage vor dem Reiseantritt werden zur Deckung anfallender Kosten, wie Hotelforderungen, Schiffspassagen etc. folgende Annullierungsgebühren berechnet:
20% vom Pauschal- / Auftragspreis bei Rücktritt 60 - 32 Tage vor Abreise
80% vom Pauschal- / Auftragspreis bei Rücktritt 31 - 15 Tage vor Abreise
100% vom Pauschal- / Auftragspreis bei Rücktritt 14 - 0 Tage vor Abreise
Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen der persönlichen Mitteilung bei uns.
Durch uns allenfalls bereits gebuchte Eintrittskarten für Veranstaltungen können nicht mehr annulliert werden und werden bei Umbuchungen oder Annullationen, unabhängig vom Zeitpunkt, voll verrechnet.
Um solchen Risiken vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen (Bearbeitungsgebühren werden nicht durch diese Versicherung gedeckt).
2.3 Annullationskostenversicherung
Versicherung ist Sache jedes Reiseteilnehmers. Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationskostenversicherung bei einer Versicherungsagentur abzuschliessen. Die Versicherung zahlt bei Annullierung der Reise wegen Krankheit oder Unfall die Reise- und Hotelkosten. Im Schadenfall wird ein ärztliches Zeugnis benötigt. Es sind jedoch keine separaten Rückreisen bei frühzeitigem Abbruch der Reise versichert.
2.4. Abbruch der Reise durch den Reisenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen nur dann zurückerstattet, wenn sie uns nicht belastet werden. Allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. - Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.
3. Einreise-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Pass- und Visavorschriften und deren Mitführen selber verantwortlich. Bei der Reiseausschreibung angegebene Pass- und Einreisevorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei Ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle Dokumente auf sich tragen. Wird Ihnen die Einreise aufgrund fehlender oder mangelhafter Dokumente verweigert, gehen die Rückreisekosten zu Ihren Lasten.
4. Reisegepäck und Kindersitze
4.1. Reisegepäck
Je nach Art der Reise steht genügend Platz für das jeweilige Gepäck zur Verfügung. Das Gepäck wird kostenlos transportiert, jedoch müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl an Koffern oder deren Inhalt übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen eine Reisegepäckversicherung. Bitte versehen Sie Ihr Gepäck mit Name und Adresse.
4.2. Kindersitze
Für das Mitbringen im Strassenverkehr zugelassener Kindersitze sind die Eltern bzw. die verantwortlichen Bezugspersonen zuständig.
5. Ihr Reisebus
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen. Alle unsere Fahrten werden mit Nichtraucherbussen durchgeführt. Wünsche für Platzreservationen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt. Hostessen werden bei Carreisen nicht an Bord sein.
6. Programm- und Preisänderungen
6.1. Änderungen vor der Buchung einer Programmfahrt
Leistungsbeschreibungen und Preise auf Prospekten oder im Internet sind nicht verbindlich. Diese können vor Ihrer Buchung noch ändern. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor Vertragsabschluss darüber informiert.
6.2. Änderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen sind wir durch Leistungsträger gezwungen, Routenänderungen oder Änderungen der Übernachtungsorte auch nach Ihrer Buchung bzw. nach Zustellung der Auftragsbestätigung vorzunehmen. Preisänderungen können beispielsweise durch die Wechselkurse oder Hoteländerungen hervorgerufen werden. In solchen Fällen werden wir Ihnen die Änderungen schnellstmöglich bekannt geben.
Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Müssen während der Reise Programmänderungen vorgenommen werden, bemühen wir uns um ein gleichwertiges Ersatzangebot. Weist dieses einen objektiven Minderwert auf, vergüten wir diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil keine gleichwertige Ersatzleistung gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.
Bei verspäteter Rückkehr an den Ausgangspunkt der Reise (z.B. infolge von schlechtem Wetter bei Passfahrten und Fährüberfahrten, Streiks, schwere Verkehrsstaus usw.),haften wir nicht für zusätzliche Kosten der einzelnen Reiseteilnehmer für Übernachtung, Taxifahrten usw.
7. Absage der Reise durch das Reiseunternehmen
7.1. Absage aufgrund der Teilnehmerzahl aus ökologischen und ökonomischen Gründen behalten wir uns das Recht vor, eine Reise bei nicht erreichen der durch uns festgelegten Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Reiseteilnehmer erhalten rechtzeitig Bescheid.
7.2. Zwingende Gründe : wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung einer Reise erheblich erschweren oder verhindern, informieren wir Sie schnellstmöglich über die Reiseabsage.
7.3. Ersatzprogramm allenfalls bereits einbezahlte Reisekosten werden Ihnen bei Nichtdurchführung der Reise voll zurückerstattet. Nach Möglichkeit helfen wir Ihnen, ein gleichwertiges Programm zu finden. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
8. Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, müssen Sie dies an Ort und Stelle dem Chauffeur oder Reiseleiter mitteilen. Kann keine oder nicht genügend Abhilfe geleistet werden, so soll der Chauffeur / Reiseleiter dies schriftlich bestätigen. Nur mit schriftlicher Bestätigung und allfälligen Beweismitteln können wir nachträglich auf Ihre Beanstandung eingehen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, gehen alle Ansprüche verloren.
9. Haftung des Reiseunternehmens
Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person im Rahmen der versicherten Leistung während der Fahrt im Bus versichert. Es gilt die schweizerische Gesetzgebung. Ausserhalb des Busses besteht unsererseits keine Haftung.
Als Reiseveranstalter sind wir verantwortlich für die programmgerechte Durchführung der Reise, der sorgfältigen Auswahl der Leistungsträger (Transport, Restaurants, Hotels usw.) sowie der fachgerechten Vorbereitung und Ausführung der Reise. Wir können nicht verantwortlich gemacht werden für Folgen, die höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen und Verschulden des Reiseteilnehmers entstehen. Die Haftung bezieht sich in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden und ist mit der Höhe des vertraglichen Reisepreises begrenzt. Für erbrachte Leistungen von Leistungsträgern haften diese direkt, im Rahmen der geltenden gesetzlichen und internationalen Abkommen, dem Reiseteilnehmer gegenüber. Wir werden selbstverständlich bemüht sein, berechtigte Forderungen bei den Leistungsträgern geltend zu machen. Wir haften für Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen nur soweit, wie uns ein Verschulden nachgewiesen werden kann. An unseren Feriendestinationen können Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Diese Leistungen werden durch uns nur vermittelt. Für deren Erfüllung haften wir nicht. Ebenso können wir für allfällige Schädigungen nicht haftbar gemacht werden.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind
10. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Müllhaupt-Busbetrieb ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen uns wird der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz unserer Firma vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder am Sitz unserer Firma einklagen.
(Version: Januar 2020)
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